Covid-19 Schutzmassnahmen

Die Vorgaben des Bundesrats vom 16.04.2020 erlauben den Freizeitsport unter gewissen Bedingungen. Swiss Triathlon spricht folgende Empfehlungen aus an die wir uns halten.

1. Vorgaben für den Trainingsbetrieb

 • Der Club benennt einen Covid-19-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorgaben.

 • Die Trainerin, der Trainer ist verantwortlich, dass die Rahmenbedingungen des BAG’s   .  während dem Training eingehalten werden

• Damit spontane Ansammlungen von Personen vermieden werden und die Rückverfolgung der Teilnehmenden sichergestellt ist, muss vor jedem Training (telefonisch oder elektronisch) die Anzahl der am Training teilnehmenden Personen organisiert und kontrolliert werden. Die Trainerin oder der Trainer hält dazu in einer Liste die Kontaktdaten der Athletinnen und Athleten schriftlich fest und lässt diese durch den Covid-19-Beauftragten des Clubs genehmigen.

• Keine Zuschauer/Freunde beim Training.

 • Die Athletin, der Athlet verlässt unmittelbar nach dem Training den Trainingsplatz.

• Wir empfehlen, wenn immer möglich, die eigenen Trainingsutensilien mitzubringen (keinen Tausch von Trinkflaschen!).

 • Wenn möglich sollten die Trainings immer mit derselben Athletengruppe durchgeführt werden (Durchmischungen von Athletinnen und Athleten sind zu vermeiden).

 • Maximale Gruppengrösse nach aktuellen Vorgaben der Behörden sowie den Abstand von 2 m respektieren.

2. Vorgaben für die Benutzung von Anlagen

Es gelten grundsätzlich die Vorschriften des jeweiligen Betreibers der Anlage. Bei nicht überwachten Anlagen (z.B.  400 m Bahnen) gelten die folgenden Richtlinien.

Erlaubt:  Training mit 2 m Abstand (10m2 pro Person), maximale Gruppengrösse (richtet sich nach den aktuellen Vorgaben der Behörden) respektieren, Benutzung Toiletten

Nicht erlaubt:  Benutzung Garderoben (Duschen), Restaurants

3. Vorgaben für die Triathletinnen und Triathleten

Mit der Anmeldung (telefonischen/elektronischen) für das Training, akzeptiert die Triathletin, der Triathlet folgende Vorgaben. Bei Missachtung kann sie oder er vom Training weg gewiesen werden.

 • Sämtliche Vorgaben des Bundesrats müssen eingehalten werden. (Distanz, Hygienemassnahmen).

 • Teilnehmende am Training dürfen maximal 5 Minuten vor dem Training auf die Anlage kommen. (Empfohlen zu Fuss, Velo oder Auto, bitte den ÖV wenn möglich meiden).

 • Auf traditionelle „Begrüssungs- und Abschiedsrituale“ ist zu verzichten.

 • Alle am Training Teilnehmenden haben ein Desinfektionsmittel dabei, um sich vor allem nach dem Training die Hände unbedingt zu desinfizieren (auf korrekte Anwendung gemäss BAG achten).

• Trainingsutensilien werden selber mitgebracht. Ist dies nicht möglich wird das Material    nach Gebrauch gereinigt und desinfiziert.

• Athletinnen und Athleten erscheinen bereits umgezogen (Sportkleider) zum Training.

 • Athletinnen und Athleten müssen die Anlage spätestens 5 Minuten nach Beendigung  des Trainings verlassen haben.

4. Vorgaben für die Coaches

 Die Trainerinnen und Trainer übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung folgender Massnahmen:

• Die Durchführung von Trainings sind erlaubt, bedürfen aber der ausdrücklichen Erlaubnis des Clubvorstands. Die Clubmitglieder müssen über die neuen Verhaltensregeln informiert sein

. • Die Coaches beachten die Hygienemassnahmen und Abstandsregeln.

 • Alle am Training Teilnehmenden haben ein Desinfektionsmittel dabei, um sich vor allem nach dem Training die Hände unbedingt zu desinfizieren (auf korrekte Anwendung gemäss BAG achten).

 • Trainingsutensilien werden von den Trainierenden selber mitgebracht.

 • Der Minimalabstand von 2 Metern zwischen Coach und den Athletinnen und Athlet wird jederzeit eingehalten.

• Die Teilnahme am Training muss vor dem Training angemeldet und bestätigt sein.

• Teilnehmende Personen dürfen maximal 5 Minuten vor dem Training zum Treffpunkt kommen.

 • Teilnehmende Personen verlassen maximal 5 Minuten nach dem Training die Anlage.

Sportlich Grüsse Der Vorstand